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Nasse Wände und (k)ein Ende

Viele Gebäude weisen Feuchtigkeitsschäden auf. Salzausblühungen, loser Putz, sichtbare Feuchtigkeitsränder (wie kleine Gebirge) markieren sich auf dem Putz einhergehend mit dem typisch muffigen Kellergeruch

Mauerwerksfeuchte

Dies können Merkmale sein. Damit sind oft weitergehende Schäden verbunden wie z.B. Schimmel (kein optischer Makel, sondern oft genug mit krankmachendem Potential)oder auch die Entwicklung von Hausfäuleerregern wie z.B. dem Echten Hausschwamm. Teilweise fehlt die Mauerwerksabdichtung oder die ehemals vorhandene Sperrschicht ist nicht mehr intakt. Für den Fachmann stehen neben der visuellen Begutachtung verschiedene Feuchtigkeitsmessmethoden zur Verfügung. So kann eine kleine Materialmenge entnommen werden, um mit der Darrmethode (genaueste Messmethode), oder der CM-Methode die Feuchtigkeit festzustellen, bzw. es wird zerstörungsfrei die Microwellenmessung, Wiederstandsmessung, oder kapazitive Messung eingesetzt. Außerdem lässt sich vor Ort eine erste Salzanalyse durchführen, die auch durch weitergehende Laboranalysen vertieft werden können. Die Nachträgliche Bauwerksabdichtung von Mauerwerk gegen aufsteigende Nässe ist erforderlich um Schäden zu vermeiden/unterbinden und die Wohnqualität zu verbessern. Außerdem wird zur Beheizung eines "nassen" Hauses ca. 3x soviel Energie benötigt wie bei trockenem Mauerwerk. Es gibt verschiedene bewährte Abdichtungstechnologien gegen aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk: das Mauersägeverfahren, Druckinjektionsverfahren, drucklose Injektion u.a.. Die Tatsache, das eine ordnungsgemäße Abdichtung vorgenommen wurde lässt das Mauerwerk trotz allem nicht wie durch Wunderhand im Augeblick trocken sein. Sondern dies ist oft ein mehrjähriger Verdunstungsprozess. Eine Faustformel besagt: pro Zentimeter Mauerwerk- ein Monat Trocknungszeit. Voraussetzung ist eine ausreichend niedrige Umgebungsluftfeuchtigkeit, die über die Aufnahmefähigkeit verfügt, der Wand das Wasser zu" entziehen". Ist das nicht der Fall, kann/muss es über technische Zwangstrocknungsmaßnahmen (z.B. Bautrockner)erreicht werden. Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, dann kontaktieren Sie uns über info@service-sagert.de .


6. September 2006 - 13:45 Uhr    

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